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Urteil: Lesben- und Schwulenverband Hessen muss Persönlichkeitsrecht achten

Presseerklärung der AG Familienkonflikt vom 19.10.2018

Zum Urteil: Lesben- und Schwulenverband Hessen muss Persönlichkeitsrecht achten

Am 6. September 2018 hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt auf Antrag von Prof. Dr. Gerhard Amendt den Lesben- und Schwulenverband (LSVD), Hessen, zur Unterlassung rechtswidriger Äußerungen verurteilt.

Der LSVD hatte behauptet, Prof. Amendt sei ein „Homosexuellen-Therapeut“ und arbeite für das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft (DIJG), dem unterstellt wird, solche Therapien zu fördern. Der LSVD hat das Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren mittlerweile als endgültige Regelung akzeptiert.
Die Entscheidung betrifft eine rufschädigende Kampagne, die ihren Anfang im März 2018 genommen hat im Vorfeld des Internationalen Kongresses „Familienkonflikte gewaltfrei austragen“ an der Universität Frankfurt. Ausgangspunkt der Kampagne war ein Artikel auf der Seite Merkurist.de über Prof. Dr. Amendt als wissenschaftlicher Leiter des Kongresses. Diese Berichterstattung wurde anschließend von zahlreichen weiteren Medien und sogar etablierten Fraktionen im Römer aufgegriffen und der Ruf des anerkannten Wissenschaftlers und Soziologen schwer beschädigt. Im Rahmen des Kongresses an der Goethe Universität kam es dann vom 13. bis 15. April 2018 zu Demonstrationen und gewalttätigen Störungen der Veranstaltung, die letztlich unter Polizeischutz stattfand.

Der Großteil der an der Kampagne beteiligten Medien hat inzwischen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben oder eine einstweilige Verfügung von Herrn Prof. Dr. Amendt zugestellt bekommen. Sie sind damit verpflichtet, die unwahren und rufschädigenden Behauptungen nicht mehr zu wiederholen. Das Urteil der Pressekammer Frankfurt gegen den Lesben- und Schwulenverband (LSVD), Hessen, hat Prof. Dr. Amendt vollständig rehabilitiert. Demnach kann den Publikationen und der Arbeit von Prof. Dr. Amendt als Soziologe nicht entnommen werden, dass dieser ein „Homosexuellen-Therapeut“ sei. Diese Behauptung ist unwahr und darf daher nicht wiederholt werden. Andernfalls droht die Zahlung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro.

Wahrheitswidrig ist auch die Behauptung, dass Prof. Amendt für das DIJG arbeite und deshalb als Unterstützer der sog. „Reorientierungstherapie“ anzusehen sei. Zutreffend ist vielmehr, dass er bereits in den 80er Jahren jede Form der Zwangsberatung und -therapie als unvereinbar mit demokratischen Rechtsordnungen und psychotherapeutischer Ethik erklärt hat. Damals ging es um die bis heute noch existierende Zwangsberatung bei Schwangerschaftsabbrüchen nach § 218 StGB. Sie enthält Frauen eine autonome Entscheidung vor und zwingt sie stattdessen in die in-fantilisierende Abhängigkeit von Beratern und Ärzten.

Allerdings ist die Verunglimpfung des Frankfurter Kongresses keineswegs ein Einzelfall. Gegen eine solche Behinderung der Wissenschaftsfreiheit ist dringend mit den Mitteln des Rechtsstaa¬tes Widerstand zu leisten. Andernfalls weitet sich ein Zustand aus, der mit sprachlosem Terror und Falschbehauptungen nicht nur Personen und Veranstaltungen stört, wenn nicht verhindert, sondern das Recht auf freie Meinungsäußerung und Wissenschaftsfreiheit in eklatanter Weise einschränkt. Es drohen im schlimmsten Fall Zustände, die an liberal geltenden amerikanischen Universitäten kritisches Debattieren nur noch in dazu vorgesehenen „schutzlosen“ Zonen zulas-sen. Wer dorthin geht, muss die vermeintlichen Risiken des aufklärerischen Diskurses selbst verantworten!

Solch eine Entwicklung gefährdet die Laufbahn von jungen Wissenschaftlern, sie verhindert die Erforschung wichtiger gesellschaftlicher Probleme und sie zwingt Studenten in dumpfe Loyali-tätsbezeugung gegenüber „politisch korrekten Meinungen“.

Dafür gibt es auch hierzulande Beispiele. Ein bedrückendes Indiz für die wuchernde Repression ist die Tatsache, dass viele Wissenschaftler sich erst am Ende ihrer Berufslaufbahn laut und vernehmlich gegen die um sich greifende Einschränkung von Wissenschaftsfreiheit aussprechen. Jede Form kritischer Äußerungen, sei sie sozialwissenschaftlich oder naturwissenschaftlich, kann zurzeit zu Nachteilen und Entlassungen führen.

Für diese Freiheitsrechte muss auch – aber nicht nur – vor den Gerichten gekämpft werden, denn es zeigt sich immer häufiger, dass Universitätsrektoren zu Gunsten von Mini-Minderheiten die Einschränkung von Freiheiten nicht nur hinnehmen, sondern wie die Präsidentin der Goethe Universität, Prof. B. Wolf, sich öffentlich mit diesen Gruppen solidarisch zeigen. So hat Frau Wolf dem Kongress mit zahlreichen anerkannten Wissenschaftlern aus der ganzen Welt vor knapp drei Monaten „Stammtischniveau“ attestiert. Und dies, ohne daran teilgenommen zu haben oder fachwissenschaftlich dazu qualifiziert zu sein.

Zum Verhalten der verschiedenen Abteilungen des Präsidiums gegenüber dem Kongress an der Goethe-Universität wird es demnächst eine dokumentierende Stellungnahme geben. Denn der Vorgang zeigt in erschreckender Weise, wie administrative Achtlosigkeit – wenn nicht sogar kalkulierter Populismus – den zerstörerischen Tendenzen von Mini-Minderheiten entgegenkommt.
Wenn Sie die Dokumentation erhalten wollen, senden Sie uns bitte eine Email mit dem Hinweis: „Dokumentation erwünscht“.

Die Presserklärung kann in unveränderter Form weitergegeben oder verlinkt werden.

gez. Gerhard Amendt & Tom Todd
Wien/Hamburg, den 19.10.2018
AG Familienkonflikt
Kontakt: presse@familyconflict.eu
Tom Todd: +49 40 3577 4761
Homepage: www.familiyconflict.eu